Internetforum: Habe ich einen Anspruch auf Löschung meiner Beiträge?

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Viele werden darüber (noch) gar nicht nachgedacht haben, aber, was passiert, wenn ein Account, z.B. bei Facebook & Co. gelöscht wird, man also einfach dort verschwinden will und der Anbieter die eigenen Postings, Beiträge etc. einfach nicht löscht?

Habe ich einen Anspruch darauf, dass meine Beiträge gelöscht werden?

Oder darf der Betreiber die Postings online lassen?

In einem Urteil vom 29.06.2011 jedenfalls hatte das Amtsgericht in Ratingen so einen Fall zu entscheiden. Ein Nutzer eines Internetforums hat seinen Account gelöscht und wollte, dass alle seine Beiträge (immerhin waren das laut Urteil um die 1.000 Stück) gelöscht werden. Der Betreiber des Forums aber weigerte sich und verwies auf seine „Boardregeln“, wonach ein Anspruch auf Löschung nicht besteht.

Wohlgemerkt ging es nicht, um persönlicher Daten des Nutzes, wie Name, Adresse, Vorliegen o.ä., sondern um seine Postings.

Der Nutzer verklagte also den Betreiber auf Löschung seiner Beiträge. Die Klage wies das Amtsgericht ab. Begründung: Es gibt keine Anspruchsgrundlage, also keine Rechtsvorschrift, auf die sich der Kläger berufen kann.

Aus dem Nutzungsvertrag mit dem Betreiber bestehe kein Anspruch, weil das „Nichtlöschen“ zunächst keine „Nutzung“ der Postings sei und überdies der Nutzer in die Boardregeln nachweisbar eingewilligt hat, da diese bei der Registrierung akzeptiert werden mussten. Wenn dort geregelt wurde, dass ein Anspruch auf Löschung nicht besteht, sei das auch wirksam.

Der Nutzer kann auch nicht – so das Gericht – aus Urheberrecht die Löschung verlangen. Dafür müssten die Postings jeweils selbst urheberrechtlich geschützt sein, was in diesem Fall zumindest vom Nutzer nicht nachgewiesen wurde, in den meisten Fällen aber wohl auch ausscheiden dürfte, da eine entsprechende eigene geistige Schöpfung bei reinen Mitteilungen, Kommentaren, Chats etc. eher fern liegt.

Auch aus dem Datenschutzrecht besteht kein Anspruch, da die privaten Daten des Nutzers ja gelöscht wurden. Und die Postings selbst unterfallen nicht dem Datenschutz.

Im Ergebnis hat der Nutzer also verloren. Er konnte nicht verhindern, dass der Betreiber die Beiträge online stehen lässt.

(AG Ratingen, Urteil vom 29.06.2011, Az.: 8 C 486/10)

Unsere Meinung

Drum prüfe, wer sich ewig bindet…

…oder zumindest: Vor der Registrierung die Bedingungen des Anbieters (AGB, Nutzungsbedingungen, Boardregeln oder wie auch immer diese bezeichnet sind) genau ansehen und gut überlegen, ob man damit leben kann oder eben nicht. Im Zweifel muss man schlicht die Finger von einem solchen Forum lassen.

Das gilt übrigens genauso für Facebook. Wer sich einmal die Mühe gemacht hat, die dortigen Bedingungen zu lesen, wird wahrscheinlich sowieso so schnell wie möglich seinen Account löschen wollen.

In viele Foren ist aber die Löschung der Beiträge im Falle der Account-Löschung wenn nicht eindeutig geregelt, so doch der Normalfall und gehört zum Kundenservice.

Trotzdem sollte man sich im Zweifel nicht alles gefallen lassen und sich anwaltlichen Rat holen. Auch in dem oben geschilderten Fall wäre bei einer umfangreicheren Schilderung, z.B. bzgl. des Urheberschutzes, auch mehr drin gewesen.

Im Zweifel kommen Sie bitte auf uns zu und lassen Sie sich beraten.

Timo Schutt

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Kriegsstraße 37
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1205-00
Telefax: +49 (721) 1205-05
http://www.schutt-waetke.de

Ansprechpartner:
Timo Schutt (E-Mail)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
+49 (721) 1205-00



Dateianlagen:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien. Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche. Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.