Deutschland unterzeichnet nicht neue International Telecommunication Regulations (ITRs)

Bundesregierung strebt zunächst breiten gesellschaftlichen Dialog über die getroffenen Beschlüsse auf der ITU-Konferenz an

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (bmwi)

Auf der Konferenz der http://www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/internationale-dimension,did=360648.html“>International Telecommunication Union (ITU) in Dubai enden heute die Verhandlungen über eine Neugestaltung der International Telecommunication Regulations (ITRs).

Die Bundesregierung ist mit der klaren Position in die internationalen Verhandlungen gegangen, die Freiheit des weltweiten Internet zu bewahren und den Geltungsbereich der ITRs nicht auf das Internet auszudehnen. In Zusammenarbeit mit den EU-Staaten hat die Bundesregierung ihr zentrales Verhandlungsziel auf der ITU-Konferenz konsequent verfolgt und gemeinsam mit den USA und vielen anderen Ländern Internetfragen aus den Entwürfen für ITRs – auch unter Beteiligung der Teilnehmer aus der Zivilgesellschaft – herausverhandelt.

Dennoch bleiben im endgültig vorgelegten und so zur Beschlussfassung gestellten ITR-Text Unschärfen, etwa im Bereich Security und Bekämpfung von Spam, Risiken staatlicher Eingriffe in das Internet. Deshalb hat Deutschland ebenso wie die EU-Länder, die USA und andere die ITRs nicht unterzeichnet.

Mehrere, vor allem afrikanische und arabische Länder sowie asiatische Länder haben im Rahmen der Verhandlungen in Dubai zudem eine Resolution zum Thema „Internet“ durchgesetzt, die der ITU ein Mandat für weitere Arbeiten im Bereich des Managements des Internet gibt. Die Resolution ist rechtlich nicht verbindlich und wurde durch den Vorsitzenden der Konferenz nicht zur inhaltlichen Diskussion gestellt, so dass die nicht zeichnenden Staaten keine Einflussmöglichkeiten in ihrem Sinne hatten.

Die Bundesregierung wird den Text der neuen ITRs in einem breiten gesellschaftlichen Dialog erörtern und diskutieren. Hierzu sind in der nächsten Zeit Gespräche mit Unternehmen, Vertretern der Zivilgesellschaft und anderen beteiligten Akteuren in Deutschland geplant. Ziel der Bundesregierung ist es, allen Beteiligten ausreichend Zeit für eine umfassende Analyse zu lassen Schnellschüsse in diesem sensiblen Themenbereich zu vermeiden.

Die neuen ITRs werden nur für die Länder vorläufig anwendbar, die sie unterzeichnen. Für alle anderen Länder gelten die bisherigen ITRs aus dem Jahr 1988 weiter. Das endgültige Schicksal der neuen ITRs hängt davon ab, wie viele Länder tatsächlich ratifizieren oder beitreten.

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