Neue Top Level Domains: Schutz von Marken durch das Trademark Clearinghouse

Trademark Clearinghouse nimmt am 26.März seine Arbeit auf

Pressemeldung der Firma Secura GmbH

Für Markeninhaber wird wegen der Einführung von mehr als 1000 neuen Top Level Domains die Anmeldung im neu geschaffenen Trademark Clearinghouse sinnvoll.

Markeninhaber, die unter keiner der neuen Top Level Domains Namen registrieren lassen wollen, erhalten bei Anmeldung ihrer Marken im Trademark Clearinghouse Informationen per e-mail, wer eine Domain mit dem Markennamen anmelden will und können sich dann gegen diese Domainregistrierungen wehren. Nur das Trademark Clearinghouse kann bei der großen Anzahl der zukünftigen Neuen Top Level Domains einen Überblick für Markeninhaber schaffen.

Bei den bisherigen Einführungen von Top Level Domains wurde die Anmeldung der Marke als Grund für eine bevorzugte Registrierung und die Registrierung der darauf beruhenden Domain in einem Schritt vollzogen. Dies wird diesmal nicht mehr der Fall sein.

Jeder, der eine Domain in der Sunrise Period registrieren will, muß sich beim Trademark Clearing House anmelden. Eine erfolgreiche Anmeldung beim Trademark Clearing House berechtigt dann zur Registrierung unter jeder der wahrscheinlich mehr als 1000 Domains in der jeweiligen „Sunrise Period“.

Ein großer Registrar hat in einer Analyse der „Sunrise Periods“ der vergangenen Einführungen festgestellt, daß die Anmeldungen in der „Sunrise Period“ eine Fehlerrate von 40-50 % aufwies. Mit Fehlerrate ist dabei falsches Ausfüllen der Unterlagen gemeint, nicht die Ablehnung korrekt ausgefüllter Anträge aufgrund von nicht zulässigen Marken durch die Prüfinstanz.

Die Regeln des Trademark Clearinghouses sind überaus komplex. Beispielsweise werden Marken aus den US-Staaten nicht zugelassen, andere Kennzeichnungsrechte als registrierte Marken können unter Umständen zugelassen werden.

Hans-Peter Oswald von domainregistry.de erklärt: „ICANN Registrar hat große Erfahrung im Umgang mit Marken und den einschlägigen Prüfinstanzen. Unsere Fehlerquote liegt bei den ‚Sunrise Periods‘ der Vergangenheit im Promille-Bereich.“

Hilfreich ist es für Secura, daß die Verantwortlichen des Trademark Clearinghouses die gleichen Personen sind, die Secura schon von der Sunrise Period der eu-Domains kennt.

Interessenten können auch gleichzeitig eine kostenfreie, aber verbindliche Vor-Registrierung von gewünschten Neuen Top Level Domains bei Secura vornehmen.

Der Domainmarkt ist durch eine so große Anzahl von Domains sehr unübersichtlich geworden. Secura fertigt für Kunden Analysen darüber an, in welche Domains aufgrund der Produkte, Dienstleistungen und/oder des Firmennamens investieren werden sollte.

Marc Müller

http://www.domainregistry.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Secura GmbH
Frohnhofweg 18
50858 Koeln
Telefon: +49 (221) 2571213
Telefax: +49 (221) 9252272
http://www.domainregistry.de

Ansprechpartner:
Hans-Peter Oswald
Geschäftsführer
+49 (221) 2571213



Dateianlagen:
    • Aufgabe des neuen Trademark Clearinghouses ist es, "Trademarks" zu bewerten und zu schützen


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.