Bundesrat verabschiedet E-Government-Gesetz

Pressemeldung der Firma BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

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– Neues Gesetz macht viele Behördengänge verzichtbar

– Modernisierungsschub für deutsche Verwaltung

– Kempf: „Wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau“

Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das E-Government-Gesetz, das heute vom Bundesrat verabschiedet worden ist. „Das E-Government-Gesetz verbessert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern, Unternehmen und Verwaltung“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Das Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zum Bürokratieabbau. Es kann uns allen künftig viel Geld und Zeit sparen.“ Das E-Government-Gesetz tritt voraussichtlich schon Anfang August in Kraft.

Haupthindernis für Online-Anträge bei Behörden ist bis heute die Schriftform, denn Behördenformulare müssen in den allermeisten Fällen von Hand unterschrieben werden. Eine elektronische Unterschrift mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur ist zwar gesetzlich erlaubt, konnte sich aber bisher bei den Verbrauchern nicht durchsetzen. „Das E-Government-Gesetz schafft nun technische Alternativen und ist damit ein erster Schritt in die richtige Richtung: Bürger können sich zum Beispiel rechtssicher an Behörden-Portalen im Internet mit dem neuen Personalausweis anmelden“, sagte Kempf.

Idealerweise sollte der Gesetzgeber noch einen Schritt vorher ansetzen und prüfen, ob bei vielen Verfahren auf eine Schriftform samt Unterschrift komplett verzichtet werden kann. „Länder wie Österreich zeigen, dass der Datenaustausch zwischen Bürger und Verwaltung ohne Schriftform oft leichter geht – und ohne Einbußen an Sicherheit und Zuverlässigkeit.“ Nach aktuellen Zahlen des E-Government-Benchmarks der Europäischen Union hat Deutschland beim E-Government im europäischen Vergleich noch Nachholbedarf.

Laut neuem Gesetz müssen künftig alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen elektronisch erreichbar sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt. Mittelfristig können damit teure Aktenarchive entfallen. Außerdem wird die Erbringung elektronischer Nachweise erleichtert, ebenso das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren. Kempf: „Das E-Government-Gesetz kann dabei helfen, den Modernisierungsrückstand der deutschen Verwaltung aufzuholen.“



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