Über www.genios.de können nun auch die offiziellen Handelsregisterauszüge von den jeweils zuständigen Registergerichten bestellt werden. Die Nachfrage ist hoch und übertrifft alle Erwartungen des Unternehmens.
Schon seit vielen Jahren können die Nutzer von www.genios.de in den Handelsregister-Bekanntmachungen des Bundesanzeigers recherchieren. Seit einigen Wochen haben GENIOS Kunden nun die Möglichkeit, auch die offiziellen Handelsregisterauszüge der zuständigen Registergerichte über www.genios.de zu bestellen.
Im Gegensatz zu den Handelsregister-Bekanntmachungen, die einzelne Eintragungen und Veränderungen beschreiben, liefert der aktuelle Handelsregisterauszug einen Überblick über alle derzeit gültigen Eintragungen zu einem Unternehmen. Darüber hinaus bietet GBI-Genios auch einen chronologischen und einen historischen Handelsregisterauszug sowie die Gesellschafterlisten mit Namen, Anschrift, Einlage und den geleisteten Zahlungen der aktuellen Inhaber einer Gesellschaft an. „Hervorzuheben ist dabei, dass GBI-Genios bei einer gelöschten Firma, zu der keine amtlichen Auszüge mehr beim Registerportal vorliegen, ersatzweise sämtliche zur Firma vorhandenen Handelsregister-Bekanntmachungen des Bundesanzeigers ab 1986 liefern kann“, erklärt Ralf Hennemann, Leiter Marketing & Sales bei GBI-Genios.
Werner Müller, Geschäftsführer von GBI-Genios zur Annahme des neuen Angebotes: „Wir sind mit der Entwicklung sehr zufrieden. Die Nachfrage nach den rechtsverbindlichen Handelsregisterauszügen ist hoch und übertrifft bei Weitem unsere ursprünglichen Erwartungen.“
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