BITKOM warnt vor eigenem IT-Dienstleister der Kassenärzte

Kostenloses Angebot beschädigt funktionierenden, innovativen Markt / Pläne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sind rechtlich fragwürdig

Pressemeldung der Firma BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

Der Hightech-Verband BITKOM kritisiert die Pläne der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen einen eigenen IT-Dienstleister zu gründen. „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung greift mit dem geplanten kostenfreien Angebot in einen funktionierenden privaten Markt ein. Ein solcher Markteingriff gefährdet künftige Innovationen“, warnt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Nach den Plänen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung soll eine eigene Gesellschaft gegründet werden, die den Pflichtmitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigungen IT-Dienstleistungen und -Produkte kostenlos zur Verfügung stellt. „Die Bundesregierung sollte dies unterbinden und sicherstellen, dass ein fairer Wettbewerb auf dem Markt der Gesundheits-IT zum Wohle von Patienten und Ärzten bestehen bleibt“, so Rohleder.

Der BITKOM hält die Pläne gleich aus mehreren Gründen für problematisch. Zum einen ist die Produktion von Software nicht durch den gesetzlichen Auftrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gedeckt. „Nach vielfach bestätigter obergerichtlicher Rechtsprechung stellt die kostenlose Abgabe von Hard- und Software durch kassenärztliche Vereinigungen an ihre Mitglieder einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß da“, so Rohleder. Zum anderen investieren IT-Dienstleister und Softwareunternehmen hohe Summen in Entwicklung und Innovationen und sorgen damit in einem funktionierenden Wettbewerb für größtmögliche Sicherheit der Anwendungen. Und schließlich ist die Kassenärztliche Bundesvereinigung gesetzlich damit beauftragt, Praxissoftware vor der Nutzung in Arztpraxen zu zertifizieren. Dabei müssen der Zertifizierungsstelle umfangreiche Dokumentationen vorgelegt werden, die auch tiefen Einblick in das geistige Eigentum der Anbieter ermöglichen. „Als Zertifizierungsstelle einerseits und Anbieter andererseits droht ein nicht aufzulösender Interessenkonflikt“, so Rohleder.



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