Fußball-EM 2016: Wie darf ich werben?
Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Das Runde muss in das Eckige, das ist das ausgemachte Ziel ab dem 10. Juni 2016, dem Startpunkt der Fußball-EM 2016. Viele Unternehmen planen parallel hierzu eine Werbekampagne. Nicht alles, was sich ein Unternehmer werbemäßig ausdenkt, ist dabei juristisch zulässig. So liegen manche Schutzrechte bei der UEFA, das EURO 2016-Logo darf nicht ohne weiteres verwendet werden und auch Sonderaktionen anlässlich der EM sollten wohlüberlegt sein. Die IHK Saarland bietet rund um das Thema „EM 2016 – Wie werbe ich richtig?“ ein Infoblatt (W17, unter www.saarland.ihk.de, Kennzahl 65) an.
Einzelfragen nimmt gerne Herr Ass. Thomas Teschner, Tel.: 0681/9520-200, entgegen
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