Update zu unserem Blogbeitrag vom 29.03.2021
Bereits mehrfach berichteten wir nun über die Berliner Anwaltskanzlei Radziwill, Blidon und Kleinspehn und dessen zweifelhafter Art der Mandantenakquise.
Die überwiegend positiven Google-Rezensionen stehen in einem auffallenden Widerspruch zu den zahlreichen negativen Berichterstattungen über die Kanzlei, welche man zunehmend im Internet finden kann.
Doch auch unter den Google-Rezensionen der Kanzlei finden sich vereinzelt Kommentare, bei denen der Antrag auf Entfernung seitens Herrn Radziwill wohl durch Google abgelehnt wurde.
So heißt es in einem der Kommentare von einem zertifizierten Google-Nutzer:
Zitat:
„Vorsicht zu diesem „Anwalt“ […] Geld, Geld, Geld und wir vergessen den „Anwaltsschwur“. Schuster bleib bei deinen Leisten und vor allem bleib ehrlich.
Sich mit fake Bewertungen zu pushen und die tatsächlich negativen Bewertungen und geschädigten „Opfer“ verdrängen zu wollen wird das eigentliche Problem der unlauteren Mandantenmanipulierung nicht lösen. […]
Das sah hier schon mal ganz anders aus, früher hatte er viele Negativbewertungen, die er alle hat löschen lassen. Schadet ja dem Ruf, wenn die Leute wissen, wie dort wirklich gearbeitet wird. Überhöhte Gebührenabrechnungen, zudem oft doppelte Mandatserteilungen (zählt ja doppelt auf der Rechnung für die Opfer), Manipulation und Anstiftung zu Falschaussagen der „Mandanten“… die Liste der Methodik ist endlos. Hauptsache ordentlich die Werbetrommel rühren um Leute aufzustacheln und sich zu bereichern an den Opfern. Das ist nicht gut.“
In einem weiteren Kommentar bezieht sich ein ebenfalls zertifizierter User, der scheinbar ebenso ein Opfer von den dubiosen Machenschaften Herrn Radziwills wurde, auf die zahlreichen positiven Bewertungen der Kanzlei.
Zitat:
„Wenn ich mir hier die Kommentare durchlese, bekomme ich das Gefühl, dass ich in der falschen Kanzlei war.“
Diese Kommentare, im Original nach wie vor auf Google nachzulesen, verzeichnen auffällig viele „Daumen Hoch“, während die positiven Kommentare weitestgehend unbeachtet bleiben.
Allein dies sollte Ratsuchende zweifeln lassen, ob sie sich ausgerechnet für die Kanzlei Radziwill, Blidon, Kleinspehn entscheiden sollten, oder Ihr Anliegen nicht doch jemandem anvertrauen sollten, der sich tatsächlich für die Belange seiner Mandanten interessiert.
Herr Rechtsanwalt Radziwill hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen äußern wollen. Seine Hetzjagd gegen diverse Unternehmen führt er jedoch mit beinahe wöchentlichen Artikeln fort, welche er eigenständig im Internet veröffentlicht.
Achtet man auf die Formulierung und die Ausdrucksweise in den besagten Artikeln, so hat man auf den ersten Blick nicht das Gefühl, dies sei tatsächlich von einem Rechtsanwalt verfasst worden.
Herr Radziwill verstößt in seinen eigenen Veröffentlichungen ausgerechnet gegen das, was innerhalb der Bundesrechtsanwaltsordnung für seinen eigenen Berufszweig festgelegt wurde.
So besagt das Gebot der Sachlichkeit in § 43 a Abs. 3 BRAO, dass der Rechtsanwalt sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten darf. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt.
Das Gebot der Sachlichkeit gehört seit jeher zu den anwaltlichen Berufspflichten und ist das Kennzeichen professioneller Arbeit. Schon deshalb kommt dem Gebot der Sachlichkeit auch in berufsrechtlicher Hinsicht ein hoher Stellenwert zu.
Unsachlich und justiziabel ist das anwaltliche Verhalten dann, wenn es gegen das „Verbot der Lüge“ oder das „Verbot der Beleidigung“ verstößt.
Denn nach § 43 a Abs. 3 S. 2 BRAO darf der Rechtsanwalt bei seiner Berufsausübung nicht bewusst die Unwahrheit verbreiten. Hiernach ist es dem Rechtsanwalt verboten bei seiner Berufsausübung unrichtige
Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Dieses sogenannte Lügeverbot ist generell uneingeschränkt und gilt gegenüber jedermann.
Zu beachten ist dabei, dass das Lügeverbot auch gegenüber dem eigenen Mandanten gilt. Die bewusste Falschunterrichtung oder unwahre Behauptung des Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten z. B. dahingehend, dass er in der Sache bereits eine nennenswerte Tätigkeit entfaltet hat oder für den Fall berechtigte Erfolgsaussichten bestehen, begründet regelmäßig einen berufsrechtsrelevanten Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot.
So liegen uns in mehrfacher Ausführung Schreiben vor, welche Herr RA Radziwill für seine Mandanten verfasst und tatsächlich auch verschickt hat. Alle Schreiben sind inhaltlich absolut identisch, die Vollmachten zum Teil nachlässig mit Tipp-Ex überschrieben und schief eingescannt.
Achtsamkeit bei der Auswahl des Rechtsanwaltes
Scheinbar liegt es der Anwaltskanzlei Radziwill, Blidon und Kleinspehn fern, auf die tatsächlichen Belange der Mandanten einzugehen und sich jedem Fall individuell anzunehmen.
Tatsächlich ist das Ergebnis grundsätzlich das Gleiche – das „copy and paste“ Schreiben wird versandt, die Rückantwort des Unternehmens wird mit einem Zweizeiler abgewiesen und der Fall wird „ad acta“ gelegt. Dies hat zur Folge, dass sich die betroffenen Unternehmen oftmals gezwungen sehen, die unerfüllte Forderung auf direktem Wege an die Credtireform abzugeben und eine SCHUFA-Eintragung zu veranlassen.
Schlussendlich steht der Mandant mit einem negativen SCHUFA-Eintrag und einer unverhältnismäßig hohen Honorarrechnung der Kanzlei Radziwill, Blidon, Kleinspehn da. Wie die Bewertungen der Kanzlei preisgeben, werden Beschwerden der geschädigten Mandanten abgewunken und ignoriert.
Es bleibt zu hoffen, dass Hilfesuchende sich in Zukunft an eine seriöse Kanzlei wenden, bei welcher der Mandant mit seinen rechtlichen Interessen tatsächlich im Mittelpunkt steht.
Denn dass Herr Radziwill sich urplötzlich an die hauseigenen Grundsätze erinnert und das Wohl der Mandanten vor den eigenen finanziellen Vorteil stellt, ist eher unwahrscheinlich.
Sollten Sie einen zuverlässigen und fachlich erfahrenen Rechtsanwalt suchen, so finden sie unter www.anwaltsportal24.eu zahlreiche Fachanwälte mit Spezialisierungen auf verschiedene Rechtsgebiete, passend zu Ihrem Anliegen.
Harald Gregoreck Blogbeitrag vom 29.03.2021
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BBZ-Verlagsgesellschaft
Borselstege 13
47533 Kleve
Telefon: +49 (2821) 581840
Telefax: +49 (2821) 581842
http://www.bbz-verlagsgesellschaft.eu
Ansprechpartner:
Harald Gregoreck
Inhaber
+49 (2821) 581840
Dateianlagen: