Gegnerliste und Filesharing-Pranger – Nicht mit uns

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Die Ankündigung der Regensburger Abmahn-Kanzlei Urmann + Collegen, eine Gegnerliste aller festgestellter Internetanschlussinhaber ins Netz zu stellen, hat für viel Wirbel gesorgt.

Zu Recht wird, wie wir finden, dieses Vorgehen einhellig verurteilt.

Wir distanzieren uns von einem solchen Vorgehen und werden die zuständige Rechtsanwaltskammer zum Prüfung nach berufsrechtlichen Konsequenzen bitten.

Die Veröffentlichung der Namen ist nach unserer Rechtsauffassung rechtswidrig.

Zum Einen gilt es zu bedenken, dass es sich stets um die Inhaber der erfassten Internetanschlüsse handelt, und nicht zwingend um die Täter der Urheberrechtsverletzung. Zum Anderen muss man die Prangerwirkung gerade im Hinblick auf die Tatsache, dass es sich wohl überwiegend um Filesharing-Abmahnungen bzgl. Pornos handelt, in Betracht ziehen. Die von den Kollegen genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Veröffentlichung von Gegnerlisten greift unserer Meinung nach hier nicht, da das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen das Interesse der Kanzlei an der Nennung der Gegner bei weiten überwiegt.

Zu prüfen dürfte sein, inwieweit nicht allein schon die Ankündigung in den Bereich einer – zumindest versuchten – Nötigung rücken könnte. Zumindest aber werden wohl viele Abgemahnte alleine durch die Ankündigung zahlen, um einer Veröffentlichung zu entgehen. Ist damit vielleicht schon das Ziel erreicht?

Wie auch immer werden wir uns jedenfalls an solchen Aktionen nicht beteiligen und weiterhin klar Position beziehen.

Es bleibt dabei: Urheberrechtsverletzungen sind falsch und sie sind zu verfolgen. Da sie massenhaft stattfinden ist auch die Verfolgung massenhaft. Ursache und Wirkung dürfen nicht verwechselt werden. Die Schäden und Kosten für die Verfolgung sind nicht zu unterschätzen und von den Verursachern – den Tätern selbst und den Anschlussinhabern als Störer – zu tragen.

Aber: Es muss auf beiden Seiten fair und anständig zugehen. Diesen Grundsatz sehen wir durch die Ankündigung gefährdet.

Timo Schutt

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Schutt, Waetke - Rechtsanwälte
Kriegsstraße 37
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 1205-00
Telefax: +49 (721) 1205-05
http://www.schutt-waetke.de

Ansprechpartner:
Timo Schutt (E-Mail)
Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht
+49 (721) 1205-00



Dateianlagen:
Schutt, Waetke Rechtsanwälte - IT-Recht & Medienrecht Unsere moderne Anwaltskanzlei ist hoch spezialisiert auf die Bereiche Event, IT und Medien. Die Kanzlei um die beiden Gründer und Fachanwälte Timo Schutt und Thomas Waetke vertritt bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der IT- und Medienbranche. Schutt, Waetke Rechtsanwälte ist Ihre IT-Recht & Medienrecht Kanzlei.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.