Neues Gesetz macht viele Behördengänge verzichtbar

Pressemeldung der Firma BITKOM - Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.

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– Bundestag verabschiedet E-Government-Gesetz

– Modernisierungsschub für die deutsche Verwaltung

– Eurostat: Deutschland bei E-Government-Nutzung im Mittelfeld

Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das E-Government-Gesetz, das gestern Abend vom Bundestag verabschiedet worden ist. „Das E-Government-Gesetz wird der deutschen Verwaltung einen dringend benötigten bürgerfreundlichen Modernisierungsschub bringen“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Das Gesetz erleichtert die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung. Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt; mittelfristig können damit teure Aktenarchive entfallen. Zudem wird das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren vereinfacht.

Haupthindernis für Online-Anträge bei Behörden ist bis heute die Schriftform. Behördenformulare müssen in aller Regel unterschrieben werden. Eine elektronische Unterschrift mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur ist zwar gesetzlich erlaubt, konnte sich aber bei den Verbrauchern bislang nicht durchsetzen. Das E-Government-Gesetz schafft nun technische Alternativen: Bürger können sich zum Beispiel mit dem neuen Personalausweis rechtssicher in Behörden-Portalen im Internet anmelden.

Laut EU-Statistikbehörde Eurostat hat sich 2012 jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert und beispielsweise amtliche Formulare heruntergeladen. Heute müssen in Deutschland Formulare aber meistens ausgedruckt, unterschrieben und zurückgeschickt werden. Nur knapp jeder siebte Deutsche hat 2012 schon elektronisch ausgefüllte Unterlagen wie etwa die Einkommenssteuererklärung zurückgeschickt. Hier hat Deutschland im europäischen Vergleich Nachholbedarf: Im EU-Durchschnitt wird immerhin jeder fünfte Behördengang vollelektronisch abgewickelt, bei den Vorreitern wie Dänemark, Schweden, Frankreich, Estland oder Irland sogar jeder dritte.



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