DPML: Wie Sie Ihr Marken in den Neuen Top Level Domains effektiv schützen

Pressemeldung der Firma Secura GmbH

Donuts hat sich bei der ICANN als Registrierungsstelle für 307 verschiedene neue Domainendungen beworben. Für etwa dieser 200 Domainendungen wird der Zuschlag für Donuts erwartet. Für Markeninhaber wird Donuts einen zusätzlichen Service zum Schutz der eingetragener Marken anbieten.

Was ist DPML? DPML steht für »Domain Protected Marks List« und ermöglicht das Blockieren von Markenbegriffen über das gesamte Donuts Domainspektrum hinweg – und das zu einem Bruchteil der Kosten der vergleichbaren defensiven Domainregistrierungen. Der DPML-Service geht also weit über den Benachrichtigungsdienst des Trademark Clearinghouse hinaus.

Wie funktioniert DPML? Markeninhaber, die ihre Marke beim Trademark Clearinghouse angemeldet haben, können für den exakten Markennamen und für alle Labels die in der zugehörigen SMD-Datei gelistet sind die Eintragung auf der DPML beantragen. Der DMPL-Service gilt zunächst für eine Zeitraum von 5 Jahren. Danach kann das Abonnement für 1 bis 10 Jahre verlängert werden. (Voraussetzung ist jeweils ein für den Zeitraum gültiger Eintrag der Marke beim Trademark Clearinghouse.)

Gibt es Ausnahmen?

Bestehende Domains

Je früher die Eintragung eines Begriffs in die DPML erfolgt, desto effektiver der Schutz der Marke. Denn Domains, die vor der DPML-Blockierungen eines Begriffs unter einer bestimmten Domainendung reserviert wurden sind vorerst von der Blockierung ausgenommen; solange bis sie gelöscht bzw. nicht mehr verlängert werden; danach greift die DPML-Regelung und eine Neuregistrierung wäre nicht mehr möglich.

»DMPL override« durch andere Markeninhaber

Andere Markeninhaber mit einer gültigen Markenanmeldung beim Trademark Clearinghouse, können die mit der Marke verknüpften Begriffe registrieren, auch wenn bereits eine DPML-Blockierung für eine Domainendung besteht.

Premium Domain

Domains die durch donuts sogenannte als Premium-Domains eingestuft wurden, sind von der DMPL-Blockierung ausgenommen.

Hans-Peter Oswald

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Dateianlagen:
    • Wer DPML nützen will, muß vorher seine Marke beim Trademark Clearinghouse anmelden


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