Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook ab 30.01.2015

Pressemeldung der Firma Schutt, Waetke - Rechtsanwälte

Facebook wird seine Nutzungsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) ändern. Das sollte zwar schon zum 01.01.2015 geschehen, wurde aber verschoben, nachdem Facebook mit den Datenschützern aneinander geraten ist. Auch das Justizministerium, so wird berichtet, kritisiert die Änderungen.

Die niederländische Datenschutz-Behörde leitete nach der Ankündigung von Facebook im November 2014 erst einmal eine Prüfung ein und bat Facebook Mitte Dezember, die Einführung aufzuschieben, bis sie ihre Untersuchungen abgeschlossen habe. Facebook kündigte nach den Protesten an, die Regeln um einen Monat zu verschieben, um mehr Zeit für die Prüfung der Richtlinien einzuräumen.

Jetzt sollen aber trotz aller Proteste am 30.01. die Änderungen in Kraft treten.

Wer Mitglied bei Facebook bleiben will, wird wohl oder übel die neuen Regelungen akzeptieren müssen. Es gibt keine Möglichkeit sich dem zu entziehen. Weder können einzelne Klauseln abgelehnt werden, noch die gesamte Änderung der Bedingungen zurückgewiesen. Unsinnig sind daher auch die seit einiger Zeit kursierenden Posts in Facebook mit denen ein „Widerspruch“ zu den Änderungen dokumentiert werden soll.

Wer Facebook ab dem 30. Januar aufruft, muss den neuen Richtlinien automatisch zustimmen. Das erfolgt stillschweigend durch Weiternutzung von Facebook trotz der Kenntnisgabe und der Möglichkeit zur Einsicht in die geänderten Bedingungen.

Warum ist da so?

Man muss sich vor Augen führen, dass Facebook ein privater Dienstleister ist, der die kostenfreie Nutzung seiner Plattform zu bestimmten Bedingungen ermöglicht. Der „Hausherr“ gibt die Spielregeln, die Hausordnung vor. Hat darauf jemand keine Lust, kann er ja gehen. So einfach ist das.

Was wird sich ändern?

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass Facebook geräteübergreifend auf nahezu alle Daten zugreift, sie verknüpft und auswertet. Das war schon bisher so.

Hier ein paar wichtige Änderungen im Überblick:

Standortdaten. Künftig können Standortdaten mit denen der Freunde und mit Werbeanzeigen verbunden werden. Wer also seinen Standort teilt, kann beispielsweise Informationen über Restaurants in der Nähe oder Neuigkeiten von Freunden in der Umgebung angezeigt bekommen. Wer das nicht möchte, sollte der Facebook-App auf seinem Smartphone keinen Zugriff auf die Standortdaten gewähren.

Werbung. Facebook will Werbung noch gezielter auf den User zuschneiden. Bislang sind Inhalte der Werbeanzeigen unter anderem von den „Gefällt mir“-Klicks abhängig. Bald sollen auch besuchte Internetseiten und genutzte Apps ausgewertet werden. Facebook ist in der Lage, die Aktivitäten der eingeloggten Nutzer im Netz, also auch außerhalb des Netzwerks, teilweise nachzuvollziehen. Wer dann also online etwas kauft, zum Beispiel bei Amazon, könnte Anzeigen für ähnliche Waren auch bei Facebook sehen.

Künftig sollen Facebook-Nutzer Werbeanzeigen auch auf ihre Relevanz hin bewerten können. Dazu wird sichtbar gemacht, in welche Zielgruppe Facebook die Nutzer einordnet und warum man eine bestimmte Anzeige sieht. Immerhin bekommt der Nutzer so einen gewissen Einblick darin, wie Facebook ihn einordnet und kann dies ggf. durch sein Nutzerverhalten beeinflussen.

Neue Funktionen. Möglich soll es werden, Bestellungen direkt über das Facebook-Konto abzuwickeln und zu bezahlen. Damit kann Facebook nicht nur die Nutzer im Netzwerk halten, wenn Sie online shoppen wollen, sondern nebenbei ganz bequem auch noch die Einkaufsgewohnheiten der Nutzer erfassen und die Zahlungsdaten erheben und speichern.

Unsere Meinung

Friss oder stirb. Wer Facebook und Co. nutzen will, muss wissen, zu welchem Preis das geschieht. Es wird mit Daten bezahlt. Und Daten sind eine knallharte Währung geworden.

Facebook lässt sich übrigens schon von Anfang an alle Rechte an allen Postings seiner Nutzer weltweit kostenlos abtreten, einschließlich der Bilder, Grafiken, Videos etc.

Auch, wenn die eine oder andere Klausel nach deutschem Recht wohl unwirksam ist, muss man diese Rechtsmeinung erst einmal vor Gericht durchsetzen, will man vermeintlich bestehende Ansprüche gegen Facebook durchsetzen oder umgekehrt solche von Facebook abwehren.

Wer bei Facebook mitspielen will, muss die AGB akzeptieren und wer die AGB akzeptiert, muss diese Rechteübertragung eben akzeptieren, so wie alle anderen Bedingungen auch.

Wer mit den neuen AGB nicht einverstanden ist, sollte seinen Account löschen und darf sich ab dem 30. Januar nicht mehr bei Facebook einloggen.

Timo Schutt

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht



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