Ableben im Netz und Umgang mit digitalem Nachlass Verstorbener

Pressemeldung der Firma TeleTrusT - Bundesverband IT-Sicherheit e.V.

Das Netz und der Tod – Wie vollzieht sich das virtuelle Ableben der facebook-Generation? Was geschieht mit der digitalen Hinterlassenschaft Verstorbener? Diese technisch und rechtlich derzeit nicht abschließend geklärten Fragen gewinnen an Bedeutung, weil Identitäten, aber auch umfangreiche persönliche bzw. personenbezogene Daten zunehmend digital hinterlegt sind. Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Bestatter e.V. (BDB) widmete sich im Rahmen eines Informationstages den wichtigsten Aspekten. Es handelte sich um eine der ersten bundesweiten Kooperationsveranstaltungen dieser Art. Fazit: Dem gesellschaftlichen und digitalen Wandel muss die rechtliche und technische Infrastruktur für den Umgang mit digitalen Identitäten Verstorbener folgen.

Die Kiste mit Bildern, die Schallplattensammlung, die sorgsam verschnürten Liebesbriefe werden ersetzt durch jpegs, iTunes und archivierte E-Mails. Aber auch Bitcoins, Spielstände und Avatare können vermögenswerter digitaler Nachlass sein. Digitale Identitäten, Accounts, Urheber- und Nutzungsrechte, die „Gesamtheit des digitalen Vermögens“ werfen rechtliche, technische und moralische Fragen auf.

Neben der Legitimation der Hinterbliebenen und der entsprechenden Beweisführung, die praktikabel sein muss, berühren die zu klärenden Probleme auch die Spannungsfelder postmortales Persönlichkeitsrecht (z.B. bei Doppelleben oder Freitodmotiven), die Diskrepanz zwischen Erbrecht und Fernmeldegeheimnis und die unterschiedlichen Rechtskreise (viele der marktdominierenden Anbieter unterliegen US-Recht).

Für den Todesfall sollten zu Lebzeiten klare Verfahrensfestlegungen in Bezug auf den digitalen Nachlass errichtet werden. Der Umgang mit diesen Daten und der Zugriff der Hinterbliebenen zum Beispiel auf Accounts in E-Mailsystemen oder sozialen Netzwerken sind regelungsbedürftig. Wenn in absehbarer Zeit die erste Internetgeneration dem Lebensende näher rückt, wird es sich um ein Massenproblem handeln, für das bereits jetzt juristische, organisatorische und technische Vorkehrungen getroffen werden müssen. Hierbei werden auch neue Geschäftsmodelle und Beratungsangebote entstehen.

Spezialisierte Juristen und Techniker sowie Verbraucherschützer gaben auf dem TeleTrusT/BDB-Informationstag „Das Netz und der Tod – Umgang mit digitalen Identitäten von Verstorbenen“ am 19.02.2015 in Berlin Einblick in aktuelle Regelungsansätze:

Matthias Frohn, Notarassessor, Bundesnotarkammer

„Rechtliche Aspekte der digitalen Identität Verstorbener“

RA’in Annegret König, Google Germany GmbH

„Umgang mit dem digitalen Nachlass Verstorbener – Rechtliche Betrachtung“

Oliver Eiler, Columba Online Identity Management GmbH

„Umgang mit dem digitalen Nachlass Verstorbener – Technische Betrachtung“

Dennis Romberg, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

„Umgang mit digitalen Identitäten von Verstorbenen aus Verbraucherschutzsicht“

Die Präsentationen sind unter www.teletrust.de/… abrufbar.



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Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) ist ein Kompetenznetzwerk, das in- und ausländische Mitglieder aus Industrie, Verwaltung und Wissenschaft sowie thematisch verwandte Partnerorganisationen umfasst. Durch die breit gefächerte Mitgliederschaft und die Partnerorganisationen verkörpert TeleTrusT den größten Kompetenzverbund für IT-Sicherheit in Deutschland und Europa. TeleTrusT bietet Foren für Experten, organisiert Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsbeteiligungen und äußert sich zu aktuellen Fragen der IT-Sicherheit. TeleTrusT ist Träger der "TeleTrusT European Bridge CA" (EBCA; PKI-Vertrauensverbund), der Expertenzertifikate "TeleTrusT Information Security Professional" (T.I.S.P.) und "TeleTrusT Engineer for System Security" (T.E.S.S.) sowie des Qualitätszeichens "IT Security made in Germany". TeleTrusT ist Mitglied des European Telecommunications Standards Institute (ETSI). Hauptsitz des Verbandes ist Berlin.


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