Wenn das Verkaufen bei eBay zur Falle wird

Pressemeldung der Firma Trusted Shops GmbH

Wer hin und wieder – oder sogar regelmäßig – bei eBay verkauft, der sollte einige Dinge beachten. Trusted Shops zeigt anhand von zwei Fallbeispielen auf, wie schnell man zum gewerblichen Händler werden kann, für den sich auch das Finanzamt interessiert.

In gleich zwei Entscheidungen haben sich die Finanzgerichte in der jüngeren Vergangenheit mit Privatverkäufen auf eBay beschäftigt:

1. Verkäufer von Bierdeckeln muss Steuern nachzahlen

Vor dem Finanzgericht (FG) Köln (Urt. 3.4.2015, Az.: 14 K 188/13) ging es um einen älteren Herren, der seinen Lebensunterhalt durch den Verkauf von Bierdeckeln bei eBay aufbesserte. Insgesamt umfasste seine Bierdeckelsammlung rund 320.000 Stück. Er verkaufte nur die doppelten Exemplare.

Gleichzeitig kaufte er aber auch weitere hinzu, um diese wieder zu verkaufen. Mit diesen Verkäufen erzielte er zwischen 18.000 und 66.000 Euro Umsatz. Er verkaufte über 4 Jahre verteilt insgesamt rund 29.000 Bierdeckel. Das Finanzamt schätzte seinen Gewinnanteil auf 20 Prozent und setzte außerdem Umsatzsteuer fest. Hiergegen wehrte sich der Verkäufer mit seiner Klage beim Finanzgericht. Damit hatte er aber keinen Erfolg: Das Finanzgericht folgte der Auffassung des Finanzamtes. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es:

„Er [der 14. Senat des Gerichts – Anm. d. Red.] stufte den Kläger aufgrund seiner intensiven und langjährigen Verkaufsaktivitäten als Unternehmer und Gewerbetreibenden ein. Der Fall sei nicht mit dem Verkauf einer privaten Sammlung ‚en bloc‘ vergleichbar, die der Bundesfinanzhof (BFH) als umsatzsteuerfrei eingestuft habe.

Auch handele es sich um gewerbliche Einkünfte des Klägers, weil er über viele Jahre für den Verkauf bestimmte Artikel entgeltlich und unentgeltlich erworben habe. Schließlich sei auch die Gewinnschätzung mit 20 Prozent des Umsatzes nicht zu beanstanden. Die Wertsteigerung der doppelten Exemplare sei im Betriebsvermögen erfolgt, da diese von Anfang an zum Verkauf bestimmt gewesen seien. Der Kläger habe diese folglich mit der Aufnahme der Verkaufstätigkeit in seinen Gewerbebetrieb eingelegt.“

Ausschlaggebend war die langjährige und planvolle Verkaufstätigkeit des Klägers. Außerdem spielte die hohe Anzahl der Einzelverkäufe eine Rolle bei der Einstufung als Gewerbetreibender.

2. Verkauf von Pelzsammlung mit mehreren eBay-Accounts

In einem zweiten Verfahren ging es um die gleiche Frage: Waren die Verkäufer bei eBay dem privaten Handeln oder als Gewerbebetrieb einzustufen?

Der Bundesfinanzhof (BFH, Urt. v. 12.8.2015, Az.: XI R 43/13) musste entscheiden, ob der Verkauf von 140 Pelzmänteln ein gewerbliches Handeln darstellt.

Im Jahr 2006 zeigte anonym ein „ehrlicher Bürger“ eine eBay-Verkäuferin beim Finanzamt an. Ihm sei aufgefallen, dass sie bei eBay unter verschiedenen Accounts mit ihrem Ehemann mehrere hundert Pelzmäntel verkaufen würde. Insgesamt besaßen die Eheleute 5 eBay-Accounts und machten darüber zwischen 2003 und 2006 insgesamt knapp 170.000 Euro Umsatz.

Die Klägerin rechtfertigte sich damit, dass die Pelzmäntel früher ihrer Schwiegermutter gehörten. Nach einem Umzug ins Altenheim gelangten sie in den Besitz des Ehemannes der Klägerin, welcher sie damit beauftragt hatte, die „Verkaufsabwicklung“ zu übernehmen. Das glaubte ihr das Finanzamt aber nicht, da die Pelze verschiedene Größen aufwiesen.

Der BFH stufte die Tätigkeit als gewerbliche, unternehmerische Tätigkeit ein, weshalb Umsatzsteuer abgeführt werden musste. Dabei waren verschiedene Kriterien wesentlich für diese Einstufung:

– Die Verkäuferin verkaufte keine eigenen Waren, sondern fremde Waren im eigenen Namen.

– Bei den Pelzmänteln handelte es sich nicht um Sammlerstücke.

– Die Klägerin und ihr Ehemann betrieben insgesamt 5 Händlerkonten.

Keine Rolle bei der Beurteilung spielt übrigens die Frage, ob mit den Verkäufen Gewinn erzielt wurde.

Weitere Pflichten für Verkäufer bei eBay

Neben den steuerrechtlichen Konsequenzen müssen Verkäufer bei eBay, die die Schwelle zur Gewerblichkeit überschreiten, aber auch die fernabsatzrechtlichen Informationspflichten im Blick haben. Denn wer gewerblich bei eBay handelt, muss dem Verbraucher zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene Informationen erteilen. Man muss dann z.B. ein vollständiges Impressum haben, über das Widerrufsrecht und die Gewährleistungsrechte informieren und vieles, vieles mehr.



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Trusted Shops ist die europäische E-Commerce Vertrauensmarke. Das Unternehmen mit Sitz in Köln hat seit Firmengründung 1999 europaweit mehr als 19.000 Händler zertifiziert. Trusted Shops überprüft seine Mitglieder anhand von strengen Einzelkriterien wie Bonität, Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz und vergibt daraufhin sein begehrtes Gütesiegel. Zu den Kunden zählen zalando, redcoon, MediaMarkt, Commerzbank, OBI sowie eine Vielzahl kleiner und mittelständischer Unternehmen. Durch die Kombination von Prüfung, Geld-zurück-Garantie, Bewertungen und Service entsteht für den Verbraucher ein "Rundum-sicher-Paket".


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