Routerzwang endlich abschaffen

Pressemeldung der Firma Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Durch die kürzlich bekannt gewordene Stellungnahme des Bundesrats zum „Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten“ droht das Gesetz gegen den Routerzwang ausgebremst zu werden. Der bisherige Gesetzesentwurf, der bereits vom Bundeskabinett verabschiedet wurde, war beim Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) auf Zustimmung gestoßen. Es erlaubt den Endkunden eine freie Auswahl ihrer Router, und beendet den Routerzwang, in dem die jeweiligen Telefongesellschaften ihren Kunden vorschreiben konnten, welches Produkt zu benutzen sei.

„Die Praxis des Routerzwangs schadet dem Wettbewerb auf dem Routermarkt und damit vor allem IT mittelständischen Unternehmen. Der BITMi hat sich deshalb dafür eingesetzt, den Routerzwang zu beenden. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass häufig Firmwareupdates nicht nachgeliefert wurden und deshalb mehrere hunderttausend Router Sicherheitslücken aufwiesen. Eine Beibehaltung des Routerzwangs schadet Nutzern und den mittelständischen IT-Unternehmen gleichermaßen“ betont BITMi Präsident Dr. Oliver Grün. Der BITMi hofft auf eine baldige Verabschiedung des Gesetzes gemäß Regierungsentwurf ohne Veränderungen. „Sollte das Gesetz jetzt im Vermittlungsausschuss aufgeweicht oder verschleppt werden, geht das zu Lasten der Allgemeinheit“ erklärte Grün weiter, der auf Einsicht des Bundesrats hofft.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Bundesverband IT-Mittelstand e.V.
Augustastraße 78-80
52070 Aachen
Telefon: +49 (241) 1890-558
Telefax: +49 (241) 1890-555
http://www.bitmi.de

Ansprechpartner:
Lisa Ehrentraut
+49 (241) 1890558

Der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi) vertritt über 1.200 IT-Unternehmen und ist damit der größte Fachverband für ausschließlich mittelständische Interessen in Deutschland.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.