5. Verbraucherdialog zum Thema „Wearables: Fitnessarmbänder und Co.“ / Initiative des rheinland-pfälzischen Verbraucherschutzministeriums / Empfehlungen für Anbieter und Tipps für Verbraucher
Der weltweit tätige Prüfdienstleister TÜV Rheinland hat im Rahmen des 5. Verbraucherdialogs, diesmal zum Thema „Wearables: Fitnessarmbänder und Co“, mitgewirkt und seine Expertise zum vorsorgenden Verbraucher- und Datenschutz bei IoT-Produkten eingebracht.
Der Verbraucherdialog ist eine Initiative in bewährter Kooperation des Ministeriums für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz, der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e.V. sowie des rheinland-pfälzischen Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Ziel ist, dass Verbraucher- und Datenschutzinteressen von Anfang an verlässlich bei der Angebotsgestaltung berücksichtigt und Verbraucher im Umgang mit neuen Angeboten und Technologien unterstützt werden. Der 5. Verbraucherdialog startete Mitte September 2017 und präsentierte am gestrigen Tag im Rahmen einer Pressekonferenz seine Ergebnisse.
„Immer mehr Menschen nutzen Wearables. In punkto Datenschutz sollte aber nicht nur das Produkt, beispielsweise der Fitness-Tracker, im Mittelpunkt stehen. Ebenso wichtig ist der regelmäßig mit dem Wearable verbundene Service, der die ermittelten Daten in eine Cloud überträgt, dort analysiert und via App dem Nutzer die entsprechenden Ergebnisse liefert. Wir freuen uns, dass der Verbraucherdialog unserer Auffassung gefolgt ist, beides – Gerät und Service – gleichermaßen im Rahmen seiner Empfehlungen zu berücksichtigen “, so Günter Martin, Chief Technical Officer des TÜV Rheinland Center of Excellence IoT-Privacy, der am 5. Verbraucherdialog teilnahm.
Aus Sicht von TÜV Rheinland war besonders wichtig, konkrete, technische und organisatorische Anforderungen an Produkte und Dienste zu benennen, deren Umsetzung durch die Hersteller sich auch überprüfen lässt. Dazu zählt beispielsweise, dass Verbraucher bereits vor dem Kauf Informationen zum Datenschutz erhalten müssen, wenn beispielsweise bestimmte Funktionen des Wearables ausschließlich mithilfe eines Online-Dienstes genutzt werden können. „Ebenso wichtig war uns, dass wir klar definieren, welche Merkmale konkret die Datensouveränität des Nutzers charakterisieren. Mit diesen beiden Vorschlägen konnten wir im konstruktiven Austausch die anderen Mitwirkenden des Verbraucherdialogs überzeugen. Beide Punkte finden sich im Ergebnispapier wieder, ebenso wie die Erwähnung des TÜV Rheinland Prüfzeichens „IoT-Protected Privacy“ als empfohlene freiwillige Zertifizierung.
Bei den beiden Zertifizierungen für IoT Privacy, „Protected Privacy IoT Produkt“ und „Protected Privacy IoT Service“, prüft TÜV Rheinland den Datenschutz und die Datensicherheit von IoT-Produkten bzw. die mit den Produkten verbundenen Services.
Das Ergebnispapier des 5. Verbraucherdialogs finden Interessierte im Internet unter https://s.rlp.de/5Verbraucherdialog. Weitere Informationen zu TÜV Rheinland IoT Privacy unter www.tuv.com/iot-privacy.
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