Bei der DSGVO wird die Beweislast bei Zwischenfällen umgekehrt / Die Verantwortliche Stelle ist damit im Zugzwang und muss Beweise vorlegen können
Die DSGVO verlangt bei allen Vorfällen im Datenschutz eine Beweisumkehr zu Lasten der verantwortlichen Stelle, also der Unternehmen oder Vereine. Damit bei einer Beschwerde oder einer Datenpanne solche Beweise auch geliefret werden können, wurde der DSGVO Webchecker entwickelt. Damit können Unternehmen ihre wichtigsten Internetseiten, wie z.B. das Impressum oder die Datenschutzerklärung, täglich vollautomatisiert als PDF exportieren lassen.
In der Praxis werden Websites sehr häufig geändert. Dabei können auch Fehler passieren und Teile eines Dokuments gelöscht werden. Der DSGVO Webchecker protokolliert ob solche Vorfälle eingetreten sind, und ab wann es diese Probleme gab. Diese Beweismittel lassen sich für die spätere Verwendung sichern.
Der DSGVO Webchecker ist unter dsgvo-webchecker.de als Abo für 9,90 Euro pro Monat oder als vergünstigtes Jahresabo für 99,90 Euro erhältlich.
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