Fieldfisher gewinnt im Streit um US-Datentransfer

Pressemeldung der Firma Fieldfisher
Fieldfisher erringt Sieg für Consent Management Provider Cybot


Der Consent Management Provider Cybot hat mit Hilfe von Fieldfisher einen Sieg vor dem Verwaltungsgerichtshof Hessen errungen und die Aufhebung der Entscheidung der ersten Instanz erreicht. Das VG Wiesbaden hatte zuvor der beklagten Hochschule RheinMain die Nutzung des Cookie-Consent-Dienstes von Cybot verboten, da hiermit eine vermeintlich rechtswidrige Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA verbunden sei.

Der von Cybot angebotene Dienst Cookiebot dient dazu, die Einwilligungseinstellungen von Website-Nutzern für die Nutzung von Cookies zu verwalten und aufzuzeichnen. Ein Rechtsanwalt – gleichzeitig der Bruder eines bekannten Datenschutzaktivisten und EU-Parlamentariers – klagte gegen die Nutzung des Consent Managers durch die Hochschule, weil im Rahmen der Nutzung der Hochschul-Webseite IP-Adressen in die USA übermittelt würden. Die erste Instanz folgte zunächst dieser Auffassung.

Die Entscheidung hatte in der Branche hohe Wellen geschlagen. Denn die Entscheidung des VG Wiesbaden wies weit über die Onlinemarketing-Welt hinaus, da die Untersagung an der Nutzung eines Content Delivery Networks (CDN) geknüpft wurde, dessen Anbieter ein US-Unternehmen ist. Solche CDN-Dienste werden von fast allen größeren Webseiten in Deutschland genutzt, um die Bereitstellung von Webinhalten zu beschleunigen und gegen Angriffe abzusichern. In den meisten Fällen stammen die CDN-Anbieter aus den USA. Die Rechtsansicht des Verwaltungsgerichts hätte dementsprechend zur Folge, dass diese Webseiten kurzfristig abgeschaltet werden und mittelfristig einen erheblichen technologischen Umbau vornehmen müssten. Der Verwaltungsgerichtshof schob der zu erwartenden Klagewelle zunächst einen Riegel vor. Das Urteil ist auch deshalb relevant, weil damit klargestellt wird, dass aus dem Urteil des EuGH in der Rechtssache C-311/18 („Schrems II“) kein Untersagungsautomatismus für Datenübermittlungen in die USA folgt, sondern eine alle Umstände einzubeziehende Einzelfallprüfung vorgenommen werden muss.

Das Verwaltungsgericht hatte es zunächst unterlassen, Cybot in das Verfahren einzubeziehen. Nachdem Cybot mit Hilfe von Fieldfisher die Beiladung erreichen konnte, wurde den Beschwerden von Cybot sowie der beklagten Hochschule vom Verwaltungsgerichtshof Hessen stattgegeben. Der Verwaltungsgerichtshof sah entgegen der ersten Instanz des Verwaltungsgerichts Wiesbadens, die nur kursorische Ausführungen von wenigen Sätzen zu diesem wichtigen Punkt machte, schon das Vorliegen eines Anordnungsgrundes nicht glaubhaft gemacht. Es sei für die Inanspruchnahme eines Eilverfahrens schon gar nicht ersichtlich, warum der Antragsteller auf die Nutzung der konkreten Webseite der Hochschule RheinMain – bei der er weder Studierender noch Lehrender ist – angewiesen war. Auch sei eine so komplexe Rechtsfrage, wie sie hier in Bezug auf die technische Umsetzung der Consent Management Plattform liegt, nicht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes aufzuklären. Damit folgt der Verwaltungshof der Argumentation der Hochschule und von Cybot, dass derartige komplexe Fragen des europäischen Datenschutzes in einer Hauptsache zu klären sind. Diese ist erst kürzlich anhängig gemacht worden.

Gericht:

Verwaltungsgerichtshof Hessen, 10. Senat

Vorsitzender Richter: Uwe Steinberg

Vertreter Cybot A/S:

Fieldfisher: Stephan Zimprich (IP & Technology), Dennis Hillemann (Verwaltungsrecht) (beide Federführung); Associates: Christine Fischer, Tanja Ehls (beide Verwaltungsrecht), Jacob Feder (IP & Technology)

Hintergrund:

Fieldfisher wurde erstmals prozessual für die Mandantin tätig. Stephan Zimprich, Partner aus dem Technologie-Team des Hamburger Büros, hat sich in den vergangenen Jahren einen festen Platz in der Adtech-Branche erarbeitet. In dem Verfahren arbeitete sein Team eng mit dem neuen Verwaltungsrechtsteam um Dennis Hillemann, Christine Fischer und Tanja Ehls zusammen, welches im Sommer 2021 von KPMG zu Fieldfisher wechselte.

Vertreter Hochschule Rhein-Main:

Rechtsanwalt Ubbo Aßmus; Sylvia Jakob (inhouse Datenschutzrecht)

Antragsteller:

RA Jonas Breyer



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Fieldfisher
Am Sandtorkai 68
20457 Hamburg
Telefon: +49 (40) 8788698-0
Telefax: +49 (40) 8788698-40
http://www.fieldfisher.com



Dateianlagen:
    • Fieldfisher erringt Sieg für Consent Management Provider Cybot
Fieldfisher ist eine europäische Wirtschaftskanzlei mit marktführender Praxis in vielen der dynamischsten Sektoren. Wir sind ein zukunftsorientiertes Unternehmen mit besonderem Fokus auf Energie & natürliche Ressourcen, Technologie, Finanzen & Finanzdienstleistungen, Life Sciences und Medien. Unser Unternehmen umfasst mehr als 1.700 Mitarbeiter an 25 Standorten in Amsterdam, Barcelona, Peking, Belfast, Birmingham, Bologna, Brüssel, Dublin, Düsseldorf, Frankfurt, Guangzhou, Hamburg, London, Luxemburg, Madrid, Manchester, Mailand, München, Paris, Rom, Shanghai, Turin, Venedig und Silicon Valley.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.